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Schutzmassnahmenkonzept – Empfehlungen des Schweizer Fachverbands für Kosmetik (SFK)

EINLEITUNG Die Schutzmassnahmen sind in Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt umzusetzen. Andere Schutzmassnahmen sind erlaubt, wenn die Arbeitssituation dies erfordert, sie aber dem Schutzprinzip entsprechen und im Schutz gleichwertig oder besser sind.

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GRUNDREGELN Ich arbeite nach dem Schutzmassnahmenkonzept und den Empfehlungen des Schweizer Fachverbandes für Kosmetik (SFK)

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Mein Schutzkonzept stellt sicher, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben sind ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen. Als MPA und Kosmetikerin mit medizinischem Back-Ground stelle ich diese Massnahme sicher. Sauberes und hygienisches Arbeiten ist für mich selbstverständlich. Ich behandle nur gesunde Kunden.
 

1. Alle Personen reinigen sich regelmässig die Hände.

Die Kunden sind gebeten schon zu Hause die Hände zu waschen. Nach dem Empfang
beim unteren Eingang begeben Sie sich bitte in das 1. OG und desinfizieren und oder waschen sich dort nochmals die Hände.

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2. Wir halten 1.5m Abstand zueinander, wenn das aufgrund der Behandlung nicht möglich ist trage ich die nötige Schutzbekleidung (Maske, evtl. Handschuhe, Schutzschild).

Sie als Kunden erhalten ebenfalls eine Schutzmaske (ausser bei Gesichtsbehandlungen).

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3. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

Zur Reinigung der Instrumente verwende ich einen Sterilisator und einem Ultraschallreiniger. Der Behandlungsraum wird zusätzlich nach jeder Behandlung mit Luftreiniger gereinigt und gelüftet.

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4. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.

Personen über 65 Jahren oder mit schweren chronischen Erkrankungen gelten als besonders
gefährdet.

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Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG.

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5. Einverständniserklärung

Jeder Kunde unterzeichnet eine Einverständniserklärung zur Behandlung.

 

"Der/die Unterzeichnende anerkennt mit Unterzeichnung der vorliegenden Erklärung, dass trotz Einhaltung und Umsetzung der massgebenden Hygienevorschriften und einschlägiger Schutzkonzepte im Rahmen der kosmetischen Behandlung ein Risiko einer Covid-19 Kontamination bestehen bleibt. Die kosmetische Behandlung erfolgt vor diesem Hintergrund ausdrücklich auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko des/der Unterzeichnenden. Jegliche Verantwortung der DienstleisterIn oder Personen, für welche die KosmetikdienstleisterIn einzustehen hat wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen."

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Rothenburg, 24.04.2020 / Dermabelle Kosmetikpraxis / Flavia Krummenacher

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